Herzlich Willkommen bei der VS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Köln!
Wenn Sie sich fragen, warum wir Ihre BonitätsÂinformationen angefragt haben, sind Sie hier genau richtig.
Wer wir sind
Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei und ein Finanzdienstleistungsinstitut in Köln. Unsere Kunden sind Steuerberater, Anwälte und medizinische Einrichtungen. Wir übernehmen für diese das Honorarmanagement.
Was ist passiert?
Sie wurden von einem unserer Kunden beraten und vertreten bzw. behandelt. Hieraus ergibt sich eine (Honorar-)Forderung des Kunden Ihnen gegenüber. Diese Forderung hat der Kunde an uns abgetreten. Mit der Abtretung wurden einige Daten wie Name, Adresse und Höhe der Forderung an uns übermittelt.
Ist das erlaubt?
Ja, das ist erlaubt. Bei der medizinischen Einrichtung haben Sie ein entsprechendes schriftliches Einverständnis abgegeben. Beim Steuerberater und Rechtsanwalt ergibt sich die Erlaubnis aus dem Gesetz: Da die gesetzliche Schweigepflicht zum Schutz Ihrer Daten bei der VS Rechtsanwaltsgesellschaft uneingeschränkt und in gleichem Maße wie beim Kunden besteht, ist die Übertragung der Forderung in solchen Fällen vom Gesetzgeber ausdrücklich und sogar ohne Einwilligung des Mandanten für zulässig erklärt worden. Diesen Weg hat auch der Kunde gewählt, um Ihnen den Verwaltungsaufwand einer gesonderten Einwilligungserklärung zu ersparen. Durch die Abtretung der Forderung ist eine Weitergabe der zu der Forderung gehörenden Daten verpflichtend (§ 401 BGB); die Erfüllung dieser Pflicht ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage erfolgte die Nutzung Ihrer Daten sowie die Einholung der Bonitätsauskunft.
Vertraulichkeit ist unser oberstes Gebot
Wir sind verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln (vgl. § 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StGB). Wir halten uns natürlich strikt an die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere der Europäischen DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Datenschutz und DSGVO-Konformität
Ihre Daten werden gesetzeskonform und im Rahmen unserer DSGVO-Richtlinien für die Bonitätsprüfung verarbeitet.
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Vertraulichkeit ist unser oberstes Gebot
Wir sind verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln (vgl. § 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 StGB). Wir halten uns natürlich strikt an die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere der Europäischen DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Datenschutz und DSGVO-Konformität
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Was ist passiert?
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Ist das erlaubt?
Ja, das ist erlaubt. Bei der medizinischen Einrichtung haben Sie ein entsprechendes schriftliches Einverständnis abgegeben. Beim Steuerberater und Rechtsanwalt ergibt sich die Erlaubnis aus dem Gesetz: Da die gesetzliche Schweigepflicht zum Schutz Ihrer Daten bei der VS Rechtsanwaltsgesellschaft uneingeschränkt und in gleichem Maße wie beim Kunden besteht, ist die Übertragung der Forderung in solchen Fällen vom Gesetzgeber ausdrücklich und sogar ohne Einwilligung des Mandanten für zulässig erklärt worden. Diesen Weg hat auch der Kunde gewählt, um Ihnen den Verwaltungsaufwand einer gesonderten Einwilligungserklärung zu ersparen. Durch die Abtretung der Forderung ist eine Weitergabe der zu der Forderung gehörenden Daten verpflichtend (§ 401 BGB); die Erfüllung dieser Pflicht ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage erfolgte die Nutzung Ihrer Daten sowie die Einholung der Bonitätsauskunft.
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